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   LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99   

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LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99 (https://dejure.org/2000,5302)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99 (https://dejure.org/2000,5302)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. März 2000 - 15 TaBV 4/99 (https://dejure.org/2000,5302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle, wenn zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber keine Einigung über die Berechtigung der Beschwerden mehrerer Arbeitnehmer bezüglich einer Überbelastung durch die zugewiesene Tätigkeit erzielt worden ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98 Abs. 1, Abs. 2; BetrVG §§ 50 85 Abs. 2
    Einigungsstelle: offensichtliche Unzuständigkeit bei Ansprüchen von Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AiB 2000, 760
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99
    Auch wenn der rationelle Einsatz des Personals Sache der Unternehmerentscheidung ist und Leistungsverdichtungen gewollt sind (vgl. BAG, Urteil v. 24. April 1997 -- 2 AZR 352/96, BAGE 85, 358 = AP Nr. 42 zu § 2 KSchG 1969), kann sich der einzelne Arbeitnehmer mit einer Beschwerde an den Betriebsrat unabhängig davon wenden, ob diesem Beteiligungsrechte wegen des Vorliegens einer sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheit zustehen.
  • LAG Düsseldorf, 21.12.1993 - 8 (5) TaBV 92/93

    Einigungsstelle: Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99
    Die Beschwerdeerwiderung verweist auf den Inhalt eines Beschlusses des LAG Düsseldorf (Beschluss v. 21. Dezember 1993 -- 8 (5) TaBV 92/93, NZA 1994, 767 (768)), wonach "Rechtsansprüche i. S. von Rechtsstreitigkeiten zu verstehen sind, weil bei diesen aus rechtsstaatlichen Gründen weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer der Rechtsweg abgeschnitten werden kann".
  • BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 403/89

    Überzeitarbeit im Postpaketzustelldienst - Überschreitung dienstplanmäßiger

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99
    Hätte der Kläger des vom BAG entschiedenen Falles (BAG, Urteil v. 09. Oktober 1991 -- 6 AZR 403/89) nicht Überstundenvergütung eingeklagt, sondern sich darüber beschwert, das Verkehrsaufkommen überschreite die Durchschnittswerte überhaupt oder die durch zeitweilige Verkehrsschwankungen bedingte Über- und Unterschreitung des im Dienstplan als Durchschnittswert ausgewiesenen Arbeitsendes würde sich entgegen der Annahme der Tarifvertragsparteien nicht ausgleichen oder die Überschreitung in einzelnen Monaten führe zu einer Arbeitsüberlastung, hätte auch dieser Kläger keinen Rechtsanspruch geltend gemacht.
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99
    In Angelegenheiten, bei denen offensichtlich das in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht nicht besteht, kann der Betriebsrat über das Verfahren nach § 98 ArbGG die Errichtung einer Einigungsstelle nicht erreichen (vgl. BAG, Beschluss v. 06. Dezember 1983 -- 1 ABR 43/81, BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABR 5/83

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsrecht am arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG, Beschluss v. 29. Juni 1984 -- 6 ABR 51/83, BAGE 46, 228 = AP Nr. 1 zu § 85 BetrVG 1972) schließt § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG nicht nur die Verbindlichkeit des Spruchs der Einigungsstelle aus, wenn ein Rechtsanspruch geltend gemacht wird, sondern auch die Zuständigkeit der Einigungsstelle.
  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2006 - 13 TaBV 15/05

    Einigungsstelle: Offensichtliche Unzuständigkeit; Rechtsanspruch als Gegenstand

    a) Ganz überwiegende Einigkeit besteht darin, dass mit dem Begriff des Rechtsanspruchs nicht der formelle Beschwerdeanspruch auf Abhilfe gemeint ist (LAG Baden-Württemberg 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99 - AiB 2000, 760, zu II 2 c cc der Gründe in einer Konstellation, in der sich mehrere Arbeitnehmer über eine Arbeitsüberlastung beschwert hatten; zu einer ähnlichen Gestaltung auch LAG Hamm 21.08.2001 - 13 TaBV 78/01 - NZA-RR 2002, 139, zu II der Gründe; gelöst von einem derartigen Einzelfall Richardi/Thüsing Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung 10. Auflage § 85 Rn. 20 m. w. N.).

    Das ist zu bejahen, wenn sich - wie hier - ohne weiteres ergibt, dass Gegenstand der Beschwerde nur ein aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers folgender Anspruch sein kann (vgl. Nebendahl/Lunk NZA 1990, 676, 680; das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verlangt in seiner Entscheidung vom 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99 - AiB 2000, 760, zu II 2 d der Gründe in einer Gestaltung, in der Arbeitsüberlastung gerügt wurde, weiter gehend eine konkretisierte Nebenpflicht, die den Arbeitgeber zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichtet).

  • LAG Hamburg, 23.07.2004 - 6 TaBV 3/04

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle; Überprüfungskompetenz des

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  • LAG Hamm, 05.10.2009 - 10 TaBV 63/09

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    Im Übrigen ist eine Einigungsstelle nach § 98 Abs. 1 ArbGG jedenfalls dann zu bilden, wenn zweifelhaft ist, ob der vom Arbeitnehmer vorgetragene Beschwerdegrund rechtlicher oder tatsächlicher Art ist (LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Rn. 26; LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99 - AiB 2000, 760; LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 7 TaBV 60/07 - Fitting, a.a.O., § 85 Rn. 13; Däubler/Kittner/Klebe/Buschmann, BetrVG, 11. Aufl., § 85 Rn. 15 a; ErfK/Kania, 9. Aufl., § 85 BetrVG Rn. 5; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 85 Rn. 13).
  • LAG Hamm, 21.08.2001 - 13 TaBV 78/01

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Beschwerden von Arbeitnehmern

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.07.2007 - 12 TaBV 1166/07

    Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Rechtsansprüchen

    Über die Definition des Begriffes "Rechtsanspruch" besteht in Rechtsprechung und Literatur keine Übereinstimmung (vgl. den Überblick in der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 13. März 2000, 15 TaBV 4/99, AiB 2000, 760).
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